Knobloch Immobilien
Inhaber: Jens Knobloch
Hauptstraße 86
69207 Sandhausen
Telefon Sandhausen: +49 6224 90 23 650
Telefon Heidelberg: +49 6221 32 96 876
Mail: mail@knobloch-immobilien.com
Homepage: knobloch-immobilien.com
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO durch die Stadt Heidelberg, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg; Steuernummer: 32238/30138; Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar L 1, 2, 68161 Mannheim Postfach 10 16 61, 68016 Mannheim Telefon 0621 1709-0
Ihre Angaben werden nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.
Ihre Angaben werden ausschließlich an den Immobilien-Anbieter weitergeleitet - entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Kontodaten:
Knobloch Immobilien
IBAN: DE67 6009 0800 0106 6465 39
BIC: GENODEF1S02
Sparda Bank Baden-Württemberg
AGB
1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Knobloch Immobilien und deren Auftraggeber.
2. Die Angaben entsprechen den Angaben des Eigentümers oder dessen Vertreter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keinerlei Haftung. Eine etweilige Zwischenvermittlung behalten wir uns vor.
3. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln und nur für den Empfänger bestimmt. Sollte eine Weitergabe ohne unsere Zustimmung an Dritte nachzuweisen sein und ein Geschäft abgeschlossen werden, so ist die verienbarte Provision an uns zu zahlen.
4. Der Maklervertrag mit Knobloch Immobilien kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit oder durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Eine Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit beginnt bereits bei telefonischen Auskünften, sowie bei einsicht unserer Objektwerbung.
5. Gegenstand des Maklerauftrages ist der Nachweis von Kaufinteressent oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses über das Objekt. Auch für den anderen Vertragspartner sind wir befügt provisionspflichtig tätig zu werden.
Wenn durch unseren Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt, entstehtautomtisch unser Provisionsanspruch.
Bei Kaufverträgen gilt der Vertragsabschluss bei notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
Bei Mietverträgen gilt der Vertragsabschluss bei Unterzeichnung des Mietvertrages.
Sollten sich der Kaufpreises, Zahlungsmodalitäten oder sonstige Vereinbarungen ändern, so bleibt der Provisionsanspruch unberührt, denn maßgeblich ist der vom Auftraggeber angestrebte wirtschaftliche Erfolg.
Wenn der notariell beurkundete Kaufvertrag oder der abgeschlossene Mietvertrag von beiden Parteien einvernehmlich wieder aufgehoben werden oder rückgängig gemacht werden sollte, bleibt der Provisionsanspruch bestehen und verdient.
Sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, so schuldet der arglistig Täuschende die vereinbarte Provision als Schadensersatz.
Die Provision ist verdient und sofort am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder am Tage der Mietvertragsunterzeichnung fällig.
Sollte einer der beiden Vertragsparteien eine Genehmigung einholen, so besteht der Provisionsanspruch weiterhin und ist unabhängig von dessen Erteilung verdient und geschuldet.
6. Die Maklerprovision beträgt bei dem Kauf einer Immobilie 4,76 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Kosten für Vermietungen zahlt der Auftraggeber. Zu zahlen vom Mieter. Beim Full Service werden die kosten im Vorfeld besprochen und schriftlich festgehalten.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklerauftrages keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Objekt in Anspruch zu nehmen. Sollten private Interessenten am Objekt interessiert sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese an den Makler zu verweisen.
8. Sollte eines unserer Angebote einem Kunden bereits bekannt sein, muss dieser innerhalb von 4 Tagen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, sowie diesen uns schriftlich mitteilen. Sollte diese Frist versäumt werden, ist die angegebene Provision bei Vertragsabschluss fällig und verdient.
9. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
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